I. Terminologie Die Idee der absoluten Musik wird um 1800 formuliert. Die Geschichte des Begriffs ist verwickelt. Wagner bringt die Rede von der absoluten Musik 1846 auf (Ges. Schr., Bd. 9, S. 123). Er richtet sie polemisch gegen die herkömmliche Opernmelodie und die klassische Instrumentalmusik, gegen Musik, von der er glaubt, sie habe sich vom wahren Leben der Menschen abgesetzt (Oper und Drama, Tl. 1). Hanslick wendet 1854 die Vokabel ins Positive und prägt damit den Begriff. Seitdem nennt man Musik absolut, die von sogenannten außermusikalischen Momenten unabhängig ist und sich allein durch sich selbst begründet. Dabei erweist sich das Attribut absolut vielfach als doppeldeutig. Es bezeichnet zum einen – negativ – Musik, die unabhängig ist von allem, was jenseits der Töne liegt, von einer kirchlichen oder gesellschaftlichen Funktion, von der prosaischen Wirklichkeit, von einem bestimmten Affekt oder Gegenstand, vom Tanz, von der Sprache, von einem Programm, von der Spekulation aufs Publikum, gar auf ein bestimmtes Publikum, vom Beifall, vom emotionalen Effekt. Zum anderen und vielfach zugleich bezeichnet das Attribut absolut – nun positiv – Musik, deren Vorwurf im Sinne der romantischen Metaphysik der Instrumentalmusik das Absolute ist....