I. Grundsatzfragen1. DefinitionenDer Topos, nach dem Musikwissenschaft sowohl als die jüngste als auch als die weitaus älteste Wissenschaftsdisziplin bezeichnet wurde und wird, beruht weniger auf bloßer Äquivokation als auf einer engeren oder weiteren Fassung des Terminus. Das vollgültige Universitätsfach im modernen Sinn samt dem für Forschung und Lehre in Grund- und Hauptstudium erforderlichen institutionellen und personellen Hintergrund gibt es erst seit etwa einem guten Jahrhundert (s. II.), während das mit der Ermittlung, Sammlung und Weitergabe von Wissen über das Musikalische und die Musik (in Geschichte und Gegenwart) befaßte Wissensgebiet schon eine lange Tradition hat. Das musiktheoretische Grundstudium als Teil einer ganzheitlichen Propädeutik jedoch und schließlich die philosophische Theorie der Musik als eines Inbegriffs von Harmonie und Proportion läßt sich bis zum geschichtlichen Anfang von Wissenschaft überhaupt zurückverfolgen. Daß auch noch heute die extrem kurze oder extrem lange Geschichte des Faches überhaupt herausgestellt wird, hängt nicht nur mit ihrem wegen einiger Grundsatzkonflikte wechselvollen Gang zusammen, sondern auch mit methodischen Schwierigkeiten, die aus der prinzipiell vielschichtigen Seinsweise und Gegebenheit des Gegenstandes von Musikwissenschaft erwachsen.Nach Hugo Riemann, der in seiner Leipziger Antrittsvorlesung von Musikgeschichte als »Musikwissenschaft im eigentlichen Sinn« gesprochen hatte (1902; Lit. 1.), sah man verbreitet den...