A. Zum Begriff: Ursprünge und EntwicklungDer Begriff Konzert (concerto) bezieht sich auf Musik, die durch ein heterogen besetztes Ensemble aufgeführt wird; er bezeichnet sowohl ein kompositorisches Prinzip wie auch einen Stil, eine musikalische Form und eine Gattung. Darüber hinaus gilt er für musikalische Veranstaltungen (→Konzertwesen), wobei im italienischen und deutschen Sprachgebrauch kein Unterschied gemacht wird, während das Englische und Französische zwischen concerto (Werk, Form, Gattung) und concert (Veranstaltung) trennen.In der etymologischen Ableitung des Terminus fließen zwei Bedeutungen zusammen: Das zugrundeliegende lat. Wort concertare heißt sowohl ›wetteifern, kämpfen, streiten, disputieren‹ als auch ›mit jemandem zusammenwirken‹. Das daraus abgeleitete ital. concertare gewann den Sinn ›etwas miteinander in Übereinstimmung bringen, aufeinander abstimmen, miteinander vereinigen‹. Beide Grundrichtungen (die einander nicht ausschließen, sondern das Moment des Zusammenwirkens heterogener Partner im Ensemble beschreiben) wurden im Laufe der Entwicklung unterschiedlich gewichtet. So betonen Begriffe wie engl. consort oder span. tañer en concierto (D. Ortiz, Tratado de glosas, Rom 1553) sowie die Gleichsetzung von concerto mit cantio harmonica, concentus und auch sinfonia (etwa...