I. Terminus
Der Begriff Liturgische Gesangbücher (s.a. →Choralreform) umschreibt ausschließlich die von der römischen Kirche offiziell approbierten und in einer Editio typica vorliegenden – ursprünglich verschiedenen Trägern der liturgischen Handlung zugeordneten – Bücher mit Neumen oder mit musikalischer Notation, in denen die (einstimmigen) Gesänge, Texte und Rubriken (in hell- oder dunkelroter Farbe interpolierte Angaben zur Durchführung der gottesdienstlichen Handlungen) enthalten sind, die im Wechsel mit den Lesungen oder Gebeten unterschiedlicher liturgischer Funktion der christlichen Kirchen des Abendlands gesungen werden, und bezieht sich auf den Zeitraum von den Anfängen der Christenheit bis zum 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965). Nach dem Konzil von Trient (1545-1563) wurden die liturgischen Bücher neu herausgegeben und von der römischen Kirche verbindlich vorgeschrieben – mit Ausnahme der mailändischen und altspanischen Liturgie, Lyon, Braga und einiger Orden. Ein zweiter wesentlicher Einschnitt erfolgte durch das 2. Vatikanische Konzil, auf dem die Neuordnung von Messe und Offizium sowie die Zulassung der Volkssprachen neben Latein als offizielle Kirchensprachen beschlossen wurde. Der vorliegende Artikel, der einen Überblick vermitteln soll, beschränkt sich auf die lateinischen liturgischen Gesangbücher und behandelt nicht die griechischen (→Byzantinische Musik; s.a. Chr. Hannick, Die byz. liturg. Hss., in: ...