Als Deutscher Tanz wird heute im allgemeinen ein dreischlägiger Gesellschaftstanz bezeichnet, der von der zweiten Hälfte des 18. bis zu Beginn des 19. Jh. vorwiegend in der städtischen Gesellschaft des süddeutschen Raumes und in Österreich gebräuchlich war. Seine erste Erwähnung durch die österreichische Erzherzogin Maria Magdalena stammt aus dem Jahr 1608: »Wir haben aber die Walischen Tanz nit alle nacheinander tanzt, sondern allezeit entzwischen auch teutschen Tanz« (R. Wolfram 1949, S. 281). Ohne Kenntnis der Musik ist der hier erwähnte Tanz allerdings nicht unbedingt mit dem dreischlägigen Tanz des 18. Jh. gleichzusetzen. So sind die »Deutschen Täntze« im Tabulaturbuch des E. Ammerbach aus dem Jahr 1571 beispielsweise noch zweischlägige Allemanden, die sowohl in den Kreisen des Adels als auch jenen des Bürgertums bis zum Ende des 17. Jh. verbreitet waren und als stilisierte Tanzsätze auch in die Suiten der Komponisten der Barockzeit Eingang fanden. Über die Ausübung Deutscher Tänze durch Kaiser Leopold I. (1658-1705) wird berichtet: »[…] er pflegte auch bey Hof- und Kammerfesten öffters selbst mit der Kayserin und anderen hohen dames zu tantzen. Dieses war doch niemals auf französische manier, sondern eine art von teutschen führungen« (P. Nettl 1921,...