I. TerminologieHarmoniemusik (oder Harmonie) bezeichnet seit der zweiten Hälfte des 18. Jh. zunächst ein überwiegend aus Oboen, Klarinetten, Hörnern und Fagotten bestehendes Bläserensemble, z.T. unter Einbeziehung von Flöten, Englisch- und Bassetthörnern sowie eines Kontrabasses, und dessen Musik, wobei die grundsätzlich paarweise Verwendung der Instrumente charakteristisch ist. Quintette, Sextette und Oktette waren am verbreitetsten. Zu Beginn des 19. Jh. implizierte Harmoniemusik zunehmend größere Besetzungen auch mit Instrumenten, die zuvor nur gelegentlich anzutreffen waren, vor allem Kontrafagott, Flöte, Trompete, Serpent und Posaune. Insgesamt geht die Harmoniemusik bis um 1840 in der Militärmusik auf. Erhalten hat sich der Begriff Harmonie bis heute zur Bezeichnung eines aus Holzblas-, Blechblas- und Schlaginstrumenten bestehenden Orchesters, so in der Schweiz als Harmonie-Orchester, in Frankreich als Musique (Orchestre) d’Harmonie. Inwieweit größere Besetzungen des frühen 19. Jh. (mit mehr als 10 Blasinstrumenten) noch zur ›eigentlichen‹ Harmoniemusik zu zählen sind, ist umstritten. Einige noch in den 1830er Jahren entstandene Harmoniemusikkompositionen für Sextett oder Oktett als Anachronismus zu bezeichnen (so z. B. R. Hellyer, Harmoniemusik, 1973, S. 27), sollte jedoch nicht dazu führen, die Bedeutung des Terminus Harmoniemusik auf die ›klassischen‹ Erscheinungen zu begrenzen. Werke...