I. Begriff des Konzerts und des Konzertwesens 1. Definitorisches: Systematische Bestimmungen Das Konzertwesen ist die historisch-systematische, strukturierte Summe aller Konzerte und Konzerttypen; es erscheint konkret jeweils in einem gegebenen, einerseits epochal bzw. nach Phasen, andererseits lokal, regional, national, international bestimmten Zeitraum, und ist dabei sozial (Klassen- und Schichtzugehörigkeit der Träger und des Publikums) wie ästhetisch-funktional (nach Anspruch, Erwartungshaltungen, Repertoires u.ä.) aufgefächert und differenziert. (Bislang untersucht wurde das Konzertwesen vorzugs- und verständlicherweise hauptsächlich im Maßstab des lokalen Rahmens, zumal in Form historischer Längsschnittuntersuchungen, häufig ohne weitere Explikation als Teil des städtischen Musiklebens.) Das Konzertwesen entwickelte sich von eher bescheidenen Anfängen seit dem 17. Jh. allmählich zu einem zentralen Bereich der verbürgerlichenden Musikkultur zumal im 19. Jahrhundert. Nach einem Kulminationspunkt kurz nach 1900 ist es im 20. Jh. einer zunehmenden Konkurrenz zumal der technischen Medien (besonders Phonograph/Grammophon u.a. Tonträgertypen und Radio) ausgesetzt und befindet sich spätestens seit den 1920er Jahren in einer (Dauer-)Krise – die freilich nicht daran hindert, daß die Kulturform des Konzerts weit über den Bereich einer im engeren Sinn bürgerlichen Musikkultur hinaus ausstrahlt; in direkter oder indirekter Fortsetzung von Tradi­tionslinien des populären Konzertwesens dient diese besondere...