I. EinleitungIm engeren Sinne bezeichnet der Begriff Militärmusik sowohl die beim Militär unterhaltenen Musikformationen als auch deren funktional für das Militär verwendete Musik (historisch gesehen zunächst vor allem Signale zur Übermittlung von Befehlen, seit ca. 1660 auch Märsche). Ältere geschichtliche Begriffe sind etwa Feld-, Kriegs- oder Regimentsmusik. Ausdrücke wie Kavallerie- oder Infanteriemusik nehmen Bezug auf einzelne – bestimmte Besetzungscharakteristika einschließende – Waffengattungen. Im späten 18. Jh. führten die neu in die Militärmusik einbezogenen ›türkischen‹ Schlaginstrumente zum Ausdruck Türkische Musik, im 19. Jh. auch →Janitscharenmusik genannt. Da zu Beginn des 19. Jh. auch die →Harmoniemusik in der Militärmusik aufging, wurden ab etwa 1840 die Termini Türkische Musik, Harmoniemusik, Infanteriemusik und Militärmusik weitgehend synonym verwendet (s. A. Hofer, Wandlungen…, 1997 [Dr.i.Vorb.]), womit aber in erster Linie militärmusikalische Besetzungen, nicht jedoch militärmusikalische Gattungen gemeint sind.Eine eindeutige Begriffsbestimmung des Ausdrucks Militärmusik ist nicht möglich, denn die auf ihn rekurrierenden Spielformationen, Besetzungen, Gattungen und Funktionen genügen dem Terminus zumeist nur partiell (ganz abgesehen von uneinheitlichem Sprachgebrauch): ›Militärmusik‹ kann sich auf die Besetzung, die Formation oder...