I. Geschichte1. VorbemerkungDie Geschichte des Urheberrechts besteht aus einem jahrhundertelangen, sogar bereits seit der Renaissance einsetzenden Ringen der Autoren um Anerkennung ihrer sowohl ideellen wie wirtschaftlichen Urheberinteressen. Dieses überraschende Geschichtsbild, das dem Rechtsbewußtsein und Durchsetzungsvermögen früher Autorengenerationen Gerechtigkeit zukommen läßt, geht allerdings erst auf neuere Forschungen zurück. Zu lange hatte insbesondere die Rechtswissenschaft aus Quellenmangel diese Seite der Urheberrechtsentwicklung im Zusammenhang mit den nur gesetzestechnischen Entwicklungsvorgängen verkannt. In der Tat mußte allein schon die auffallende Spätentwicklung der Autorenschutzgesetzgebung (im vollen Umfange erst im 19. Jh.) kaum Urheberrechtsvorstellungen bei den frühen Autoren vermuten lassen; in soziologischer Hinsicht schien ohnehin ihre lange Sozialabhängigkeit keine günstige Beurteilungsweise zuzulassen. Man ging sogar so weit, den Autoren für die Zeit vor dem Zustandekommen der urheberrechtlichen Gesetzgebungen ganz generell ›Bewußtseinsmängel‹, ja geradezu eine angeblich noch bis ins 18. Jh. dauernde ›Unmündigkeit‹ in allen Fragen wirtschaftlicher Werknutzung vorzuwerfen (W. Bappert 1962). Von dieser ungünstigen Beurteilung waren die Komponisten genauso betroffen wie alle anderen geistig und künstlerisch schöpferischen Autoren. Die neue Geschichtsauffassung bringt demgegenüber eine soziologische wie rechtshistorische ›Ehrenrettung‹ der frühen Autoren; sie zeigt, daß diese bereits Jahrhunderte vor Beginn der Gesetzgebungen die wichtigste Voraussetzung hierfür, nämlich das...