Ende 14. oder Anfang 15. Jh., †zwischen 1476 und 1481, Musiktheoretiker, Universitätslehrer und Reformer der gregorianischen Gesangspraxis. Nach dem Zeugnis Jacob Wimphelings (Strbg. 1505) stammte Conrad aus Zabern im Elsaß. Die Akten der Heidelberger Univ. verzeichnen zwischen dem 20. Dez. 1408 und 22. Juni 1409 einen Conradus Henzcenklaus de Sabernia (Diözese Straßburg), der in den folgenden Jahren den Grad eines Baccalaureus artium (12. Juli 1410) und Licentiatus in artibus (14. März 1412) erlangte, 1414 und 1417 außerdem als »examinator baccalauriandorum« nachweisbar ist. Seine letzte Erwähnung fällt in das Jahr 1452. Ein etwas jüngerer Kleriker aus der Diözese Speyer, mit dem der Magister – entgegen Wimphelings Auskunft – identisch sein könnte, wird in den Heidelberger Akten 1425/26 (Immatrikulation), 1426 (Bakkalaureat) und 1428 (Lizentiat) genannt. In welchem Jahr Conrad das Amt des dortigen Universitätspredigers übernahm, ist nicht bekannt. Indessen ging ihm der Ruf eines von tiefer Frömmigkeit erfüllten »diuini verbi predicator egregius« voraus (Joh. Trithemius [1495]). Auch wird er als Verfasser zahlreicher Predigten genannt. Einige von ihnen blieben in einer Sammelhandschrift aus dem Chorherrenstift Chiemsee erhalten und sind inhaltlich verschiedenen Texten der Meßliturgie gewidmet (1447). Aus dem gleichen Zeitraum stammt ebenfalls ein deutsches Gedicht...