I. Allgemeines Mit Kammermusik (engl. chamber music, frz. musique de chambre, ital. musica da camera, lat. musica cubicularis) verbinden sich Vorstellungen unterschiedlicher Zuordnung. Sozialgeschichtliche Aspekte betreffen die Funktion von KaM. im Musikleben und die sie tragenden Personen und Institutionen sowie den gesellschaftlichen und räumlichen Ort ihrer Aufführung und Rezeption; kompositionstechnische Aspekte erstrecken sich auf Gattungs- und Besetzungswahl sowie Stilistik; aufführungspraktische Entscheidungen tangieren Besetzungsgepflogenheiten und interpretatorische Haltung; ästhetische Überlegungen schließlich betreffen ganz allgemein die Erwartungen, die an Gehalt und Wirkung von KaM. herangetragen werden. Die Wechselwirkung der Aspekte und die Gewichtung einzelner Faktoren ist in besonderem Maße historischem Wandel unterworfen, so daß sich KaM. einer allgemeinverbindlichen Definition oder einer typologischen Eingrenzung entzieht. Jede Zeit entwickelte ihr eigenes Verständnis von Kammermusik. Ganz grob gefaßt, lag der Akzent bis zum Barock auf der sozialen Funktion (als gehobene nichtöffentliche Musik mit einer ihr eigenen Reproduktions- und Rezeptionsweise), im späteren 17. und im 18. Jh. auf der Abgrenzung zu den Stil- und Gattungsbereichen der Theater- und Kirchenmusik, seit der Klassik auf der Besetzungs- und Gattungsalternative zur Orchestermusik, die zur heutigen Klassifikation nach formalistischen Gesichtspunkten (solistisch besetzte Instrumentalmusik für zwei bis ca. zehn Instrumente oder...