* ca. 1244 in Cahors, † 4. Dez. 1334 in Avignon, zweiter der in Avignon residierenden Päpste (gewählt am 7. Aug. 1316, gekrönt am 3. Sept. 1316 in Lyon). Er hatte »maßgeblichen Anteil an der Ausbildung des zentralistischen Systems der Kirchenregierung mit ausgeprägter kirchlicher Bürokratie« (J. Grohe 1991, Sp. 545). Unter dem Pontifikat Johannes’ XXII. festigte sich, begleitet von langwierigen Auseinandersetzungen mit dem römischen Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (reg. 1314–1347), die Bindung des Papsttums ans französische Königshaus. Die Grundlegung der päpstlichen Bibliothek in Avignon durch Johannes XXII. ist durch Listen kopierter Bücher dokumentiert. Seine Gesetzgebung – hs. zumeist in zwei Sammlungen (Extravagantes Iohannis XXII. und Constitutiones Iohannis XXII.) zusammengefaßt – erstreckte sich (monarchisch-päpstlichem Machtanspruch entsprechend) auf sämtliche Bereiche des kirchlich-politischen Lebens. Kirchenrechtlich bedeutend war vor allem die Promulgation der Dekretalen seines Vorgängers Clemens’ V. (1305–1314).In die Musikgeschichte fand Johannes XXII. Eingang aufgrund seiner Dekretale bzw. apostolischen Konstitution Docta sanctorum (hrsg. von L. Richter/E. Friedberg 1879), die detaillierter als jede andere päpstliche Verlautbarung musikalische Phänomene thematisiert (H. Hucke 1984a). Inhaltlich läßt sich die Constitutio in vier Abschnitte gliedern: 1. Begründung der Institutionalisierung des Kirchengesangs unter Berufung auf die Kirchenväter, 2. Inkrimination mehrerer ein- und mehrstimmiger Gesangspraktiken...