I. Begriff
Schlager bezeichnet im deutschen Sprachraum seit etwa der Jahrhundertwende die im Zusammenhang mit der durchgreifenden Kommerzialisierung des Musikbetriebs entstandene Form des populären Liedes. Der Begriff kam um die Mitte des 19. Jh. in der österreichischen Handelssprache für Verkaufserfolge auf den Konsumgütermärkten auf. Wenig später schon findet er sich auch auf Musikstücke übertragen. Die auf den Musikwissenschaftler Hans Joachim Moser zurückgehende und seither immer wieder kolportierte Behauptung, die Wiener National-Zeitung habe den Begriff 1881 (Jg. 34, Nr. 526) erstmals in einer musikbezogenen Bedeutung benutzt (»Zündende Melodien – Schlager nennt sie der Wiener«), ist von Norbert Linke (1987, S. 202ff.) mit Fundstellen aus dem publizistischen Echo auf die Uraufführung des Strauß-Walzers An der schönen blauen Donau vom 15. Februar 1867 widerlegt worden. Schon hier findet sich die Bezeichnung Schlager als musikbezogener Erfolgsbegriff und begleitet von da ab das Wirken von Strauß, der damit als erster genuiner Schlagerkomponist gelten kann.
Als Erfolgsbegriff steht die Bezeichnung Schlager in ihrer musikbezogenen Bedeutung in unmittelbarem Zusammenhang mit der im 19. Jh. rasch voranschreitenden Kommerzialisierung des Musikbetriebs. In dem Maße, wie der Musikbetrieb eine geldvermittelte Form annimmt, wird Erfolg zu einem allgemein...