I. Definition Mit Bibliothek (griech. βίβλος = Buch, ϑήκη = Ablage, Aufbewahrungsort) wird heute sowohl ein Bestand als auch das Gebäude oder der Raum, in dem das Material aufbewahrt wird, bezeichnet. Aufgabe ist das Sammeln und Bewahren, die katalogmäßige Erschließung und die Bereitstellung des Materials. In einer Musikbibliothek werden Aufzeichnungen von Musik und über Musik in Form von Handschriften, Drucken sowie mechanischen und elektronischen Speicherverfahren gesammelt; dies sind im einzelnen: Bücher, Zeitschriften, Musikdrucke und -handschriften, Autographen, Textbücher, Programme und anderes Dokumentationsmaterial, Mikrofilme und -fiches, Schallplatten, Musikkassetten, Compact Discs, Musikvideos, CD-ROM u. a. sowie – im Grenzbereich liegend – auch Briefe, Bilddokumente und Musikinstrumente. Sowohl unter den selbständigen Musikbibliotheken als auch unter den einer Allgemeinbibliothek angeschlossenen Musikabteilungen hat sich im Laufe der Zeit eine Vielfalt nicht immer eindeutig voneinander abgrenzbarer verschiedener Typen und Bezeichnungen mit unterschiedlichen Aufgaben und Sammelschwerpunkten herausgebildet, die unten näher zu beschreiben sind. Man unterscheidet heute zwischen wissenschaftlichen Bibliotheken (Bibliotheken für Forschung und musikwissenschaftliches Studium) und Öffentlichen Bibliotheken oder Büchereien (früher Volksbüchereien zur Laienbildung). Unter den wissenschaftlichen Bibliotheken lassen sich öffentliche (National-, Staats-, Landes-, Stadt-, Universitätsbibliotheken), halböffentliche (Kirchenbibliotheken, Adelsbibliotheken, Bibliotheken in Forschungszentren u.ä.) und private Bibliotheken unterscheiden. Die meisten wissenschaftlichen...