I. Begriff
Akklamation bedeutet Zuruf und kann demzufolge sowohl Äußerungen der Zustimmung als auch des Mißfallens bezeichnen. Typische Akklamationen dieser Art sind noch heute bei öffentlichen Darbietungen üblich (»viva«, »bravo«, »buh« usw.), desgleichen Äußerungen der Ehrerbietung oder Unterordnung (»Heil…« u.ä.). Ähnlich umfangreich war das Wortfeld schon in der Antike. Schauspielern oder Athleten, aber auch Inhabern der öffentlichen Gewalt wurde akklamiert, außerdem Brautpaaren und Toten. Und schon damals hatte sich der einstmals spontane und improvisierte Zuruf zu fixierten Formeln gewandelt. Bei Gericht bedeutete acclamatio die Reklamation eines Rechtsgutes. Im folgenden sollen lediglich einige Beispiele für die Bedeutung der Akklamation in Herrscherkult und Wahl sowie in der Liturgie angeführt werden.