I. Begriffliches Im weitesten Sinne versteht man unter Kantorei (lat. Singegemeinschaft) einen Sängerchor, der seinen beruflichen oder freiwilligen Dienst für die Kirche oder einen Fürstenhof ausübt. Des weiteren kann der Begriff in den folgenden Bedeutungen begegnen: 1. Sängergruppe an mittelalterlichen Dom- und Stiftsschulen sowie Bischofssitzen und Residenzen. 2. Vorwiegend vorreformatorische Hofkapelle von Berufssängern zum Dienst am Fürstenhof. 3. Chor, auch unter Einbeziehung von Adjuvanten, an Stadt- und Lateinschulen zur Ausübung von Kirchenmusik. 4. Im 20. Jh. weltlicher oder geistlicher Chor von vorwiegend Laien. 5. Wohnung des Kantors. Die folgende Darstellung bezieht sich auf die deutschen protestantischen Kantoreien im engeren Sinne, da die Bezeichnung Kantorei für katholische Hofkapellen, Domkapellen usw. nicht üblich gewesen ist. Die Zusammensetzung kirchlicher Singegemeinschaften in anderen europäischen Ländern ist ähnlich, vgl. hierzu die Artikel →Cathedral Music, →Cappella Sistina, →Chapel Royal, →Maîtrise und →Kurrende.