I. Begriffsbestimmung
Das Wort Invention wird verwendet zur Bezeichnung von Musikstücken und verweist auf die (grundsätzlich an jedem Kunstwerk beteiligte) Komponente des ›Einfalls‹. Es begegnet seit dem 16. Jh. vereinzelt und bis zum Ende des 19. Jh. insgesamt selten. Erst im 20. Jh. entstanden in größerer Zahl Werke mit diesem Titel. Maßgeblich für die Etablierung des Titels waren die 15 zweistimmigen Inventionen von J. S. Bach (Reinschrift datiert 1723), die erst mit einer Verspätung von nahezu 200 Jahren produktiv aufgenommen wurden. Es ist daher keine einseitige Perspektive, sondern ein Gebot der Sache, wenn die folgenden Erörterungen um Bach zentriert sind.
Die Bezeichnung eines Werkes als Invention ist ihrer Art nach vergleichbar mit der Benennung eines Stückes als Capriccio, Fantasie oder Impromptu; sie unterscheidet sich dagegen von Namen wie Fuge, Sonata à tre oder Ouvertüre, die auf (wenngleich verschiedene) Momente der konkreten musikalischen Gestalt oder eine bestimmte Funktion verweisen. Anders als die Komponisten des 20. Jh. hat Bach den Namen Invention nicht als stehenden musikalischen Terminus vorgefunden. Es ist auch unwahrscheinlich, daß er ihn als solchen einführen wollte, hat er ihn doch nur für die genannten Stücke verwendet. Seine Motive für...