VorbemerkungUnter Gemeindegesang im weitesten Sinn kann man alle musikalischen Beteiligungen der Gemeinde fassen, außerhalb des Gottesdienstes – wie bei Prozessionen, Bitt- und Wallfahrten, geistlichen Spielen usw. – sowie in unterschiedlicher Weise beim Gottesdienst. Im engeren Sinn sollen in diesem Artikel darunter jedoch nur diejenigen Teile des Gottesdienstes gemeint sein, die eine selbständige musikalische Ausformung erhalten haben und nicht in den Bereich des →Kirchenliedes fallen. Der Artikel beschränkt sich zudem auf den Bereich der römisch-katholischen und protestantischen Kirche. Zu Fragen dieses Komplexes in anderen christlichen Kirchen sei auf die Artikel zu einzelnen Liturgien (→Gallikanischer Gesang, →Mozarabischer Gesang usw.), Ordinariumsteilen sowie die Stichwörter →Orthodoxe Kirchenmusik und →Sacred singing hingewiesen. Besonderheiten, in denen der volkssprachliche evangelische Gemeindegesang von der hier dargestellten Entwicklung im deutschen Bereich abweicht, werden im Artikel →Kirchenlied dargestellt.Generell kann festgehalten werden, daß bis zum neuen Verständnis der Reformation, die Gemeinde – auch musikalisch – fester in den Gottesdienst einzubeziehen (was sich auch auf die katholische Kirchenmusik auswirkte), von Gemeindegesang im engeren Sinn nicht gesprochen werden kann. Bruno Stäblein resümierte 1955 die Situation Ende des 15. Jh. ähnlich: »Die liturg. Texte wurden ausschließlich in choraler oder...