I. Terminus, Abgrenzung und VerweisungenDer Begriff Kloster (lat. claustrum, Verschluß, Sperre, Riegel) entstammt der christlichen Tradition. Er bezeichnet einen von ›der Welt‹ abgeschlossenen Gebäudekomplex als Lebensraum für eine Ordensgemeinschaft aus Religiosen, die sich auf der Grundlage einer Regel und bestimmter consuetudines (Gewohnheiten) oder constitutiones (Verfassungen) zusammengeschlossen und die Gelübde der Armut, Ehelosigkeit und des Gehorsams abgelegt haben. Auf das Mönchs-, Ordens- und Klosterwesen des Christentums bezogen, steht der Begriff Klostermusik im Kontext erklingender oder schriftlich fixierter Musik in und aus Klöstern sowie den in entsprechender Weise die Regeln befolgenden (d. h. regulierten) Chorherrenstiften oder der milder verfaßten Kollegiat-, Kanoniker- und Damenstifte unter den Aspekten ihrer Produktion, Distribution und Rezeption. Im selben Zusammenhang sind auch Begriffe wie Ordensmusiker und Klosterkomponist etabliert.Der darzustellende Bezugsrahmen für Musik in und aus dem Kloster, wollte er dem Stichwort im umfassenden Sinne gerecht werden, müßte reichen von der →Frühchristlichen Musik bis zur geistlichen Musik der Gegenwart. Er dürfte die →Orthodoxe Kirchenmusik ebenso wenig aussparen wie die Musik in protestantischen Gemeinschaften (ev. Kanoniker-, Dom- und Damenstifte sowie →Brüdergemeinen), im anglikanischen...