I. Allgemeines Das oberdeutsche Wort Zunft (abgeleitet von ziemen; regional auch Amt, Gaffel, Gewerk, Gilde, Innung, Zeche) bezeichnet die in Deutschland seit dem 11. / 12. Jh. bekannten, im Zuge der Urbanisierung anzutreffenden Vereinigungen, die sich zur Wahrung berufsständischer Interessen bildeten und ihre Rechte und Pflichten in Ordnungen (Zunftrollen, Zunftbriefe, in Norddeutschland Schragen, vgl. II.) niederlegten. Die in ganz Europa nachweisbaren Handwerkerzünfte sind sicherlich älter als ihre ersten Erwähnungen (beispielsweise in Deutschland: 1106 Schiffer in Worms, 1128 Schuhmacher in Würzburg). In Anlehnung an die Zünfte des Handwerks und Gewerbes schlossen sich später auch Musikanten zu vielfach überregionalen Organisationen zusammen. Diese sind nicht zu verwechseln mit später gebildeten Musikervereinigungen, etwa den Akademien, Meistersingerschulen, Collegia musica und Kantoreien, deren Zustandekommen sämtlich aus anderen Beweggründen zu erklären ist. Auch von den vertraglich bestallten Hof– und Stadtmusici unterscheiden sich die Mitglieder der Musikerzünfte u. a. dadurch, daß ihnen kein Einkommensfixum garantiert war; sie lebten als ›musikalische Tagelöhner‹ vom Ertrag der jeweils erbrachten Leistung. Ob die im Hinblick auf ihre Organisation einer Zunft nahestehenden Stadtpfeifereien und Hofmusikkollegien in jedem Falle einen wirklichen Zunftstatus besaßen, muß sehr genau geprüft werden. Die →Stadtpfeifer wohnten...