I. Musikverein und bürgerliches Gemeinwesen 1. Terminologie Die Entstehung formalisierter Vereine aus freien Assoziationen ist ein Phänomen der Neuzeit, das mit der Formierung einer neuzeitlichen Gesellschaftsordnung und der damit verbundenen Ausprägung politischer Strukturen sowie kultureller Interessen einhergeht. Mit der Einführung von politisch-rechtlichen Regularien für Versammlungen und für die Gründung und Organisation von Vereinigungen (wesentlich durch das Allgemeine Preußische Landrecht, 1794) entwickelte sich seit Ende des 18. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum ein modernes Vereinswesen mit statutarischer Organisation und festgelegten Vereinszielen. Im Sinne einer modernen Begriffsdefinition meint Verein »einen partikulare Ziele verfolgenden lokalen Bürgerzusammenschluss, der im Rahmen des seit dem Ende des 18. Jahrhunderts kodifizierten Vereinsrechts formal bestimmt ist« (M. Gierl 2019a). Auf Grundlage eines solchen formalisierten Vereinsrechts wurden am Ende des 18. Jahrhunderts zahlreiche Interessen-, Standes-, und Schutzvereine gegründet, die häufig als überlokale Organisationen aus den lokalen Vereinen hervorgingen und im Verlauf des 19. Jahrhunderts erstarkten (vgl. O. Dann 2005; W. Hardtwig 1984, 1997; R. J. Morris 2006). Musikvereine sind Interessensgemeinschaften mit einem klar umrissenen Ziel, deren Gründung und Organisation von rechtlichen...