*vor 1490 in Neuenburg am Rhein (Diözese Konstanz), †vor Juni 1551 in Interlaken, Komponist. Wannenmacher, über dessen Ausbildung nichts bekannt ist, wurde am 13. Febr. 1510 als Nachfolger Wernher Fries’ (?) zum Kantor der Sängerschule des Berner Münsters St. Vinzenz, der gerade auch für die Figuralmusik bedeutendsten Schweizer Kantorei, berufen (Angaben zu sämtl. erhaltenen Dokumenten bei A. Geering 1933). Trotz einiger disziplinarischer Konflikte mit dem zuständigen Chorherrenstift stand Wannenmacher dort in hohem Ansehen, wovon vor allem die Beförderung zum Succentor des Chorherrenstifts am 21. Jan. 1513 zeugt. Im selben Jahr wurde Wannenmacher vom Rat der Stadt Freiburg i.Ü. (das seit 1481 zur Eidgenossenschaft gehörte) zum Kantor auf Lebenszeit der dortigen Hauptkirche St. Niklaus berufen, an der es eine nach dem Vorbild Berns 1505 gegründete Kantorei gab. Auch Mathäus Schinner, Bischof von Sitten, zeigte sich an Wannenmachers Diensten interessiert. Als 1515 auch in Freiburg ein Chorherrenstift eingerichtet wurde, beförderte man ihn zum Stiftskantor (Urkunde vom 5. Juli), ein vornehmlich administratives und hoch angesehenes Amt, das zweifellos den Höhepunkt seiner Karriere bildete. Seine musikalischen Aufgaben erfüllte er allerdings weiterhin. In Freiburg hatten Wannenmacher und sein Org. H. Kotter engen Kontakt zum Kreis der dortigen Humanisten und Reformatoren...